Der österreichische Tiergesundheitsdienst – Struktur und Aufgaben
(incl. tax)
Mit dem Tierarzneimittelkontrollgesetz wurde im Jahre 2002 die rechtliche Basis für den österreichweiten Tiergesundheitsdienst gelegt. Was waren die Beweggründe, wie wurde 2002 argumentiert und wo steht der Tiergesundheitsdienst heute? Auf diese Fragen soll in diesem Beitrag vertieft eingegangen werden.
Sprache: Deutsch
Nutzen Sie die Möglichkeit und sehen Sie sich die Aufzeichnung des Webinars an.
1 Bildungsstunde laut Bildungsordnung der Österreichischen Tierärztekammer.
Nach Richtlinien des TGD anerkannt.
Eine Anerkennung von 1 Stunde nach § 10(4) der ATF-Statuten als Pflichtfortbildung für ATF-Mitglieder ist möglich.
Anerkannt nach den Richtlinien der Gesellschaft der Schweizer Tierärztinnen und Tierärzte.
Anerkannt durch die ÖTK mit 1 Stunde gemäß österreichischer Hausapothekenqualifikationsverordnung (HAPOQualVO).
Dr. Ulrich Herzog
Dr. Ulrich Herzog 1971 in Graz geboren, studierte Veterinärmedizin an der Veterinärmedizinischen Universität Wien. Das Diplomstudium schloss er 2001 ab. 2011 beendete er das Doktorat. Mitte 2001 wurde er Referent für Veterinärfragen in der Marktabteilung der Landwirtschaftskammer Österreichs. Im März 2003 wechselte er in das Kabinett der damaligen Gesundheitsministerin. Mitarbeiter des Kabinetts blieb er bis Ende 2008. Ab Juni 2004 wurde er zum Leiter des Bereiches Verbrauchergesundheit und Veterinärwesen im Gesundheitsministerium bestellt. Dieser Bereich umfasst die Themen Lebensmittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz sowie Fragen der Gentechnik. Diese Funktion übt er bis heute aus, und vertritt Österreich in einschlägigen europäischen und internationalen Gremien wie der OIE und EUFMD-Kommission bei der FAO.